Saale Kringel

Die schwimmende Grill- und Partyinsel. Ahoi Halle!

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 11.03.2020

§ 1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden für alle Mietverträge über Wasserfahrzeuge mit der Saalekringel GbR Anwendung.

Geschäftsstandort: Hafenstraße 25 in 06108 Halle

Sportboote sind von der Schifffahrtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt, Landesdirektion Magdeburg für Binnenwasserstraßen/Binnengewässer durch ein Bootszeugnis gemäß § 14 Abs. 1 SchiffVO zugelassen. Für die Vermietung und Nutzung unserer Boote gilt die Binnenschifffahrt-Sportbootevermietungsverordnung in der jeweilig gültigen Fassung, die zur Einsicht ausliegt

§ 2 Leistungsbeschreibung

1.

Der Mieter erwirbt für die Dauer der Mietzeit das Recht, den Mietgegenstand - nachfolgend Boot genannt - zum Befahren der Gewässer in dem jeweiligen Mietvertrag bezeichneten und in einer Einweisung durch den Vermieter genannten Bereich zu nutzen. Der Vermieter ist im Umfang des oder der durch den Mieter gebuchten Arrangement verpflichtet, Bewirtungsleistungen zu erbringen. Der Vermieter ist berechtigt, die Bewirtungsleistungen durch Dritte nach seiner Wahl erbringen zu lassen. Eine Verbringung des Bootes an einen anderen Ort oder in ein anderes Gewässer ist nicht gestattet. Die Untervermietung ist nicht zulässig. Änderungen an dem Boot, insbesondere durch Verdeckung evtl. angebrachter Werbung, sind nicht zulässig. Den Mietpreis entnehmen Sie der aktuellen Preisliste. Der Mieter hat die Pflicht, das Vorhandensein des auf der Inventarliste aufgeführten Inventars sowie die für das Fahrwasser erforderliche Sicherheitsausrüstung zu kontrollieren. Sollte das an Bord befindliche Inventar nicht mit dem auf der Inventarliste aufgeführten Inventar übereinstimmen oder sollte sich die Sicherheitsausrüstung als unvollständig oder untauglich erweisen, so hat der Mieter den Vermieter davon vor der Abfahrt zu unterrichten.

§ 3 Vertragsabschluss, Reservierung, Stornierung

1.

Die Vermietung eines Bootes erfolgt nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben unter Angabe der Personalien (Name, Anschrift, Personalausweisnummer) und gegen Vorlage des Personalausweises oder eines anderen gültigen Dokuments mit Lichtbild.

2.

Das Boot kann im Voraus unter der Angabe richtiger und vollständiger Daten reserviert werden. Die Reservierung erfolgt i. d. R. telefonisch, im Internet oder persönlich. Fernmündliche Reservierungen werden unverbindlich entgegengenommen. Alle Reservierungen werden von dem Vermieter schriftlich - auch in elektronischer Form - bestätigt und werden damit rechtsverbindlich. Der Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter kommt nach schriftlicher Bestätigung der Reservierung zustande. Der schriftliche Mietvertrag wird in der Regel vor Übergabe des Bootes von dem Mieter und Vermieter unterschrieben.

3.

Der Mieter kann bis 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn von dem Mietvertrag zurücktreten, trägt aber die Buchungsgebühren in Höhe von 8,50€. Danach und bis zu 4 Tagen vor dem vereinbarten Mietbeginn kann der Mieter von dem Vertrag zurücktreten, er hat jedoch 50 % des vereinbarten Mietzinses an den Vermieter zu zahlen. Bei einem späteren Rücktritt vor dem vereinbarten Mietbeginn hat der Mieter dem Vermieter den vollen Mietzins sowie das Entgelt für ein evtl. gebuchtes Arrangement zu zahlen. Entscheidend ist das Datum/der Zeitpunkt des Zuganges der Rücktrittserklärung bei dem Vermieter. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen und ist an den Vermieter - wie in § 1 bezeichnet - zu richten. Ein evtl. etwaiges dem Mieter zustehendes Widerrufsrecht nach § 335 BGB oder aus anderen Vorschriften bleibt hiervon unberührt. Übernimmt der Mieter das angemietete Boot nicht innerhalb einer halben Stunde nach dem vereinbarten Mietbeginn, ohne dem Vermieter telefonisch oder auf eine andere geeignete Weise seine Verspätung mitzuteilen, ist der Vermieter berechtigt, das vermietete Boot weiter zu vermieten. In diesem Falle schuldet der Mieter den vereinbarten Mietzins bzw. ist ein Rückzahlungsanspruch des Mieters gegen den Vermieter ausgeschlossen. Kann das angemietete Boot anderweitig vermietet werden, besteht keine Pflicht zur Schadensersatzleistung durch den Mieter. Bei dem Versuch einer anderweitigen Vermietung reichen die üblichen Bemühungen aus. Der Mieter kann selbst für Ersatz sorgen. Schlechtes Wetter berechtigt nicht zum Rücktritt und zur Rückerstattung des Mietzinses. In diesem Falle kann ein Ausweichtermin nach Absprache vereinbart und wahrgenommen werden.

4.

Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, das angemietete Boot für den Zeitraum der Buchung zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung muss der Vermieter nicht nachkommen, wenn dem besondere Umstände entgegenstehen (z. B. verspätete Rückgabe des Vormieters, vorheriger Unfall des Bootes, Defekt am Bootskörper, Motor und anderen wichtigen Teilen) oder ihm kein Verschulden trifft (z.B. Hochwasser oder andere Naturkatastrophen, starker Wind oder Sturm, Nichtbefahrbarkeit des Gewässers aufgrund Natureinwirkung oder behördlicher Anordnung, Nichterreichbarkeit des Anlegesteges durch Naturkatastrophen oder Naturereignisse, Nichterreichbarkeit des Bootssteges wegen Straßensperrung). Für die Zeit der Leistungsunfähigkeit des Vermieters ist der Mieter von seiner Zahlungsverpflichtung befreit. Schadenersatzansprüche an den Vermieter durch dessen Leistungsunfähigkeit werden ausdrücklich ausgeschlossenen. Der Mieter ist bei verspäteter Übergabe des Vormieters mindestens 60 Minuten an den Mietvertrag gebunden.

§ 4 Zahlung des Mietzinses

1.

Der Vermieter bietet grundsätzlich als Zahlungsart Vorkasse, Paypal, Sofort-Überweisung, Kreditkarte, Lastschrift, Skrill (Online Überweisung), Giropay an. Der Vermieter behält sich vor, bei jeder Reservierung bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen.

Der Mieter ist damit einverstanden, dass er die Rechnung und Gutschrift ausschließlich in elektronischer Form erhält.

2.

Im Falle der Bezahlung des Mietzinses auf Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kreditkartenkontos des Mieters mit Reservierungsbestätigung durch den Vermieter. Der Vermieter akzeptiert nur Zahlungen von Konten innerhalb der Europäischen Union (EU). In keinem Fall übernimmt der Vermieter die Kosten einer Geld-Transaktion.

3.

Bei dem Abschluss eines Mietvertrages am Standort des Vermieters in Hafenstraße 25 in 06108 Halle erfolgt die Zahlung des gesamten Mietzinses durch den Vermieter entweder in bar, durch EC -oder Kreditkarte.

4.

Bei Zeitüberschreitung von 15 Minuten nach dem vereinbarten Ende der Mietzeit ist der volle Mietzins für eine volle Stunde nachzuzahlen.

§ 5 Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen oder bei Reservierung über die Internetseite www:saale-kringel.de

Widerrufsrecht für Verbraucher

(Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbstständigen, beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann).

Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Saalekringel GbR, Hafenstraße 25, 06108 Halle (Saale), Telefon 0151 - 727 21 343, E-Mail ahoi@saale-kringel.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen informieren. Sie können dafür das beigefügte Musterformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir das selbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Es fallen nur die Buchungsgebühren in Höhe von 5,50€ an.

§ 6 Allgemeine Verhaltens- und Aufsichtspflichten

1.

Die Steganlage darf nur nach Aufforderung betreten werden.

Das Betreten und Verlassen des Bootes ist nur am Anlegesteg gestattet.

Den Anweisungen des Vermieters bzw. der für ihn tätigen Personen ist Folge zu leisten.

Für Kinder unter 7 Jahren ist das Tragen von geeigneten Rettungswesten (Schwimmwesten) Pflicht. Hierfür können auch Westen verwendet werden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Schwimmwesten sind für Kinder auf dem Boot vorhanden. Jugendliche und Erwachsene Nichtschwimmer melden sich bei dem Vermieter, um eine Schwimmweste zu erhalten.

Für die Nutzung des Wasserfahrzeuges gilt die höchst zulässige Personenzahl von 10 bzw. darf das höchst zulässige Gesamtgewicht von 1000 kg (siehe technisches Datenblatt) nicht überschritten werden.

Bei aufkommendem schlechten Wetter mit zu erwartenden Windstärken von 3 oder mehr, hat der Mieter unverzüglich den Schirm des Wasserfahrzeuges zu schließen und die Rückfahrt zum Anlegesteg des Vermieters vorzunehmen.

Die Mitnahme von Hunden ist nicht gestattet.

Das Benutzen von flüssigen Brennstoffen, Grillanzündern oder anderen Brandbeschleunigern ist auf den Booten nicht gestattet. Sollte der Mieter ein Verzehrpaket gebucht haben, erhält er von dem Vermieter einen Grill mit angezündeter Holzkohle.

Baden vom Boot aus ist nicht erlaubt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die durch eine Zuwiderhandlung entstehen.

Müll- und Speisereste sind vom Mieter selbst in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Abfälle dürfen nicht in das Wasser oder in der freien Natur entsorgt werden.

Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen, fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter ohne Rückzahlungsanspruch auf den restlichen Mietzins.

§ 7 Versicherung

1.

Für das Boot besteht eine Wassersport- Haftpflicht - Versicherung, Vercharterung ohne Skipper auf Deutschen Binnengewässern (Bareboatcharter), Deckungssumme: 5 Mio. EUR, pauschal für Personen- bzw. Sachschäden, Mietsache- und Vermögensschäden je 200.000,00 €. Im Mietzins ist die Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen. Für das Wasserfahrzeug besteht eine Wassersport- Kaskoversicherung (Allgefahrendeckung), Vercharterung ohne Skipper auf Deutschem Binnengewässer. Selbstbeteiligung pro Schadensfall 1.000,00 €, Versicherungssumme 50.000,00 €

Zusatz: Abweichung von § 4 Ziffer 1 4.1 der Bedingungen für die Kasko-Versicherung von Wassersportfahrzeugen Edition Comfort 2008 sind Schäden durch offenes Feuer verursacht durch den Gebrauch der sich an Bord befindlichen Feuerstelle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Bei einem durch den Mieter selbst verursachten Schaden am Boot hat sich der Mieter mit einem Selbstbehalt von 1.000,00 € an dem Schaden zu beteiligen, wobei der Schaden durch die bestehende Wassersport- Kasko- Versicherung nur bis zu einer maximalen Höhe von 50.000,00 € übernommen wird. Einen darüber hinausgehenden Schaden trägt der Mieter.

2.

Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters darf der Mieter bei einem Unfall weder Schuld noch Haftung gegenüber Dritten anerkennen, oder das Boot reparieren lassen oder sonstige Kosten veranlassen. Eine Havarie oder Unfall berechtigt nicht zur Minderung des Mietpreises oder zu Schadenersatz, außer es liegt ein auffällig schwerer Fehler am Boot  vor und dem Vermieter oder seinen Erfüllungsgehilfen trifft ein Verschulden an diesem Fehler.

3.

Es besteht weder eine Versicherung für den Mieter selbst oder seine Mitreisenden noch für von ihm an Bord gebrachte Sachen.

§ 8 Rückgabe, Verzug des Mieters

1.

Am Ende der Mietzeit ist der Mietgegenstand wieder an den Liegeplatz zurückzubringen. Der Mieter ist berechtigt das Boot vor der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Eine Erstattung des - auch anteiligen Mietzinses - findet nicht statt. Die Kosten, die dadurch entstehen, weil der Mieter das Boot an einem anderen Ort hinterlässt, gehen zu Lasten des Mieters. Der Vermieter behält sich vor, durch die verspätete Rückgabe zusätzlich entstandene Schadenersatzansprüche über das Nutzungsentgelt hinaus geltend zu machen. Eine Verlängerung über den vereinbarten Mietzeitraum hinaus ist nur in Absprache mit dem Vermieter gestattet. Die Geltendmachung eines weiteren nachgewiesenen höheren Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten.

2.

Der Mieter, der das Boot nicht rechtzeitig zurückgibt, kommt am Ende der vereinbarten Mietzeit nach § 286 Abs. 2 BGB in Verzug, ohne das es einer Mahnung bedarf. Die Rückgabe des Bootes erfolgt in dem Zustand, wie bei Übergabe an den Mieter. Die Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen. Das Boot muss im Innenbereich immer trocken und gesäubert zurückgebracht werden. Bei einer starken Verschmutzung hat der Mieter die Kosten für eine Reinigung zu tragen. Diese Kosten betragen pauschal 15,00 €. Bei vollgelaufenen Booten ist eine Entwässerungsgebühr von 50,00 € und bei gekenterten Booten eine Bergungs- und Entwässerungsgebühr von 150,00 € von dem Mieter zu entrichten. Ein als "vollgelaufenes Boot" gilt bei einem Wasserstand innerhalb des Bootes von 5 cm.

§ 9 Haftung des Mieters

1.

Der Mieter hat bei Übernahme des Bootes  dieses auf etwaige Schäden zu untersuchen und Schäden unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Mit dem Ablegen von der Anlegestelle erkennt der Mieter die Mietsache als vertragsgemäß und einwandfrei an. Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, es sei denn, er hat diese nicht zu vertreten. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Gehilfen oder Passagiere. Der Mieter haftet dem Vermieter insbesondere für Schäden, die aus einer Fehlbedienung des Bootes, der Nichtbeachtung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften, von Anweisungen der Wasser- und Schifffahrtspolizei oder anderen Behörden herrühren.

2.

Eltern bzw. Aufsichtspersonen haben ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und die Sicherheit der von ihnen beaufsichtigten Kindern/Personen (tragen von Schwimmwesten, Verhalten auf dem Boot) zu gewährleisten. Der Vermieter ist von etwaigen Aufsichtspflichten ausdrücklich befreit.

3.

Der Kapitän, also derjenige der das Boot steuert, muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet und voll geschäftsfähig sein. Er hat darauf zu achten, dass er in der Lage ist, das Boot zu führen. Insbesondere hat er den Genuss von Alkohol oder anderen Drogen zu unterlassen. Das Steuern des Bootes unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen ist nicht gestattet. Den Schiffen der kommerziellen Schifffahrt ist immer die Vorfahrt zu gewähren.

 

 

§ 10 Haftung des Vermieters

1.

Stellt der Mieter einen Mangel fest, der den Gebrauch des Bootes mehr als nur unerheblich beeinträchtigt, steht dem Vermieter das Recht zu dem Mieter ein anderes als das gemietete Boot aus der selben Gattung für die Mietdauer zur Verfügung zu stellen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Vermieter nur, wenn sie auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern beruht. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters oder eines Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters beruht. Für andere Schäden haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter haftet insbesondere nicht für Schäden, die aus einer Nichtbeachtung des Benutzerhandbuches oder eine Fehlbedienung des Bootes, durch ordnungswidrigen Betrieb des Grills, durch mitgebrachte Speisen und Getränke, sowie durch mitgebrachte Tiere entstehen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen sowie für Schäden Dritter.

§ 11 Fristlose Kündigung

1.

Verletzt eine der Parteien ihre sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten in grober Weise, hat die jeweils andere Partei das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Eine grobe Pflichtverletzung des Mieters ist insbesondere das Befahren von Natur- oder Vogelschutzgebieten, das Verlassen der in § 2 benannten Bereiche, das Befahren von Schleusen, das Verschmutzen von Gewässern oder Uferbereichen, die Untervermietung des Mietgegenstandes, das Verbringen des Mietgegenstandes in andere Gewässer, das Steuern des Bootes ohne hierzu -z. B. durch Einfluss von Alkohol oder sonstigen Drogen- in der Lage zu sein. Im Falle der fristlosen Kündigung kann der Mieter die Rücknahme bereits geleisteter Mietzinszahlungen nicht verlangen. Ein etwa noch nicht gezahlter Mietzins bleibt in voller Höhe bestehen.

§ 12 Geltung weiterer Vorschriften

1. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

2. Bestandteile dieser AGB sind:

a. das Benutzerhandbuch, das sich auf dem Mietgegenstand befindet.

§ 13 Gerichtsstand, Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Halle (Saale).

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen. An die Stelle einer etwa unwirksamen Bestimmung tritt eine ihren Inhalt entsprechende wirksame Bestimmung, die dem mutmaßlichen Willen der Parteien entspricht.